Erbrecht
Die europäische Erbrechtsverordnung, führt nicht zur Vereinheitlichung des Erbrechts innerhalb Europas, sondern sie zeigt auf, welches nationale Recht auf einen konkreten Erbfall Anwendung findet.
ERBRECHT
Expertin für deutsches und spanisches Erbrecht
Eine erbrechtliche Angelegenheit mit Auslandsbezug ist heutzutage eine außerordentliche Herausforderung für jeden, zumal die europäische Erbrechtsverordnung einem Erblasser die Möglichkeit einräumt, unter bestimmten Umständen, das auf seine Erbfolge anzuwendende Erbrecht zu wählen. So kann zum Beispiel ein Deutscher, der in Spanien lebt entscheiden, ob er nach deutschem oder nach spanischem Recht beerbt werden möchte.
Schwerpunkte im Erbrecht
Erbfolgeregelung
Eine gut durchdachte Erbfolgeregelung kann viele Erbstreitigkeiten vermeiden und ermöglicht dem Erblasser, seinen Willen für den Todesfall präzise zu formulieren. Hierbei spielen oft auch Immobilien im Ausland eine wichtige Rolle. Deren Übertragung kann man auch im deutschen Testament ausführlich regeln, ohne dafür im Ausland ein weiteres Testament erteilen zu müssen.
Meine anwaltliche Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet beschränkt sich nicht auf eine Beratung zur Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung des Auslandsvermögen, sondern sie beinhaltet vor allem die Vereinfachung von Entscheidungen durch einen umfangreichen Rechtsvergleich der in Frage kommenden Rechtsordnungen, unter Berücksichtigung sowohl Ehegüterrechts sowie des Pflichtteilsrechts und der damit verbundenen Ergänzungsansprüche bei unentgeltlichen Übertragungen zu Lebzeiten des Erblassers.
Erbansprüche
Die europäische Erbrechtsverordnung hat zur Folge, dass im Todesfall das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen zur Anwendung kommt und somit auch die Behörden des letzten Wohnorts für das Erbverfahren zuständig sind. So kann es passieren, dass ein Deutscher der in Spanien verstirbt, nach spanischem Recht beerbt wird und das Erbverfahren vor einem Notar in Spanien zu führen ist. Dies führt in der Regel bei den in Deutschlands ansässigen Erben zu erheblichen Schwierigkeiten, die nur mit entsprechendem Rechtsbeistand bewältigt werden können.
Aber auch die Unterstützung bei der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen im In- und Ausland, Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen, auch bzgl. Immobilien in Spanien, so wie die Einholung von Testamenten und Urkunden, die sich im Ausland befinden, und bei der Erbabwicklung in Deutschland vorzulegen sind, gewährleiste ich.
Steuerliche Fachkenntnisse
Nachdem es zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftssteuerrecht gibt, unterliegt im Todesfall die Besteuerung einer spanischen Immobilie sowohl der spanischen als auch der deutschen Erbschaftssteuer, weshalb man auf die nationalen Anrechnungsregeln zurückgreifen muss. Dies erfordert besondere steuerliche Kenntnisse, nicht nur zur Berechnung der jeweils anfallenden Steuern sondern auch der Nutzung von Steuerbegünstigung wie z.B., bei Übertragungen vom Eigenheim oder Firmenanteilen aber auch durch Anwendung der spanischen regionalen Steuergesetze, die die Nutzung unterschiedlicher Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen ermöglichen.
Erbfolge in Spanien
In Spanien gibt es in einigen autonomen Regionen ein Sondererbrecht, das vom allgemeinen, im Codigo Civil geregelten Recht abweicht und auch auf deutsche Erblasser Anwendung finden kann, wenn diese in einer solchen Regionen ansässig sind, wie z.B., den Balearen, Katalonien, Navarra, das Baskenland oder Galizien. Diese Sonderregelungen beziehen sich insbesondere auf das Pflichtteils- und Ehegattenerbrecht, weshalb man durch testamentarische Verfügungen einiges lenken kann, was im nationalen Recht nicht möglich ist. Wichtige Aspekte hierbei sind nicht nur das Ehegüterrecht, sondern insbesondere die Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen, auch bzgl. Immobilien in Spanien. Dies sind Rechtsthemen, die ich regelmäßig bearbeite.
ERBRECHT
Das sollten Sie wissen!
- Die Entscheidung ob ein Testament handschriftlich oder notariell verfasst wird, hat im Erbverfahren relevante Bedeutung
- Das europäische Nachlasszeugnis ist unübersichtlich und wird oft unvollständig ausgefüllt, so dass es oft eingehend geprüft werden sollte, bevor es im Ausland eingereicht wird.
- Die Möglichkeit einer Rechtswahl im Erbrecht ist eine Chance, die aber auch viele Fragen aufwirft
- Das Erbverfahren in Spanien ist komplett anders strukturiert als in Deutschland und ohne Fachkenntnisse schwer zu verstehen, weshalb Rechtsbeistand oft unentbehrlich ist.
- Deutsche notarielle Testamente sind in Spanien für eine Erbschaftsumschreibung durchaus ausreichend und es bedarf keines Erbscheins
- Jede Übertragung hat steuerliche Folgen, nicht nur um Inland sondern auch und zusätzlich im Ausland
,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“
Ana Hidalgo, Rechtsanwältin
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