Gesellschaftsrecht
Trotz der weitgehenden Harmonisierung des Gesellschaftsrecht, gibt es sowohl im deutschen als auch im spanischen Gesellschaftsrecht viele Besonderheiten zu berücksichtigen.
GESELLSCHAFTSRECHT
Personen- und Kapitalgesellschaften
Ähnlich wie in Deutschland differenziert auch das spanische Recht zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. So gehören die GBR, die OHG und die KG zu den Personengesellschaften, die im Handelsgesetzbuch näher geregelt sind, während die Kapitalgesellschaften, also die AG und GmbH und die KGaA im spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz geregelt sind.
Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht
Beratung & Unterstützung
Die Beratung und Unterstützung bei der Gründung einer Gesellschaft in Spanien, beinhaltet sowohl die Ausarbeitung der Gründungsverträge sowie der Gesellschaftssatzung; Beratung zur Kapitaleinbringung, Sicherung eines Firmennamens, sowie steuerliche Beratung in Bezug auf Gründung und Einbringung von Immobilien als Gesellschaftskapital.
Ebenfalls kann es unter Umständen empfehlenswert sein, eine bereits bestehende Gesellschaft zu erwerben, da dies sehr zügig und kostengünstig zu bewerkstelligen ist. Zudem biete ich Rechtsbeistand bei allen erforderlichen Rechtshandlungen an, sei es zur ordnungsgemäßen Einberufung von Gesellschafterversammlungen, Formulierung der Tagesordnungspunkte, Protokollführung während der Gesellschafterversammlung; Begleitung bzw. Wahrnehmung von Terminen bei Gesellschafterversammlungen, auch in Spanien
Joint-Venture oder Betriebsstätte
Unter bestimmten Umständen kann aber auch die Gründung einer Betriebsstätte oder die Zusammenarbeit mit spanischen Unternehmen im Wege eines Joint-Venture-Vertrags eine Lösung sein. Die hierfür notwendigen Unterlagen zur Vorlage/Umschreibung beim Handelsregister bereite ich gerne vor.
In Zusammenarbeit mit spanischen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kümmere ich mich um die fristgerechte Fertigung der Jahresabschlüsse sowie deren Eintrag beim Handelsregister, den Finanzbehörden und die Abgabe der Körperschaftssteuer. Zudem fertige ich beeidigte Übersetzungen von Beschlüssen, Protokollen, Handelsregisterauszügen und kümmere mich um die Einholung von spanischen Handelsregisterauszügen, Satzungen, und Jahresabschlüsse in Spanien eingetragener Gesellschaften
GESELLSCHAFTSRECHT
Das sollten Sie wissen!
- Die Auslandsimmobilie über eine spanische Gesellschaft zu erwerben hat steuerliche Folgen auch in Deutschland
- Die verdeckte Gewinnausschüttung ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien das Steckenpferd der Finanzämter
- Nicht nur die Körperschaftssteuer sondern auch die Wegzugssteuer ist bei einem Umzug ins Ausland zu berücksichtigen
- Die Doppelbesteuerung bei Unternehmensgewinnen in Spanien ist zwar geregelt, führt aber in der Regel dazu, dass die Steuer erst einmal in beiden Ländern anfällt
- Die Auflösung einer spanischen Gesellschaft hat steuerliche Folgen im In- und Ausland, wenn die Gesellschafter in Deutschland sind
- In Spanien kann bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Immobiliengesellschaften auch die Grunderwerbssteuer anfallen
,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“
Ana Hidalgo, Rechtsanwältin
Ich vertrete Ihre Interessen
30+ Jahre Erfahrung
Ich stehe Ihnen zur Seite – mit über 30 Jahren Erfahrung als erfolgreiche Rechtsanwältin.
Persönliche Beratung
Ich berate Sie immer persönlich – mit Professionalität und Erfahrung für das beste Ergebnis.
Transparente Kosten
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Einzelfall kann auch ein Honorar auf Stundenbasis vereinbart werden.