Immobilienrecht
Entscheidungen rund um die Immobilie sind oft mit beträchtlichen Investitionen verbunden, die auch die Vermögensnachfolge betreffen.
IMMOBILIENRECHT
Beratung zum spanischen Grundstücksrecht
Spanien ist nicht nur auf Grund des Klimas, sondern auch und insbesondere wegen der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Stabilität ein beliebtes Ziel für den Erwerb einer Ferienimmobilie. Das spanische Immobilienkaufrecht und auch das Grundbuchrecht weichen allerdings erheblich vom deutschen ab, weshalb eine sachkundige Rechtsberatung erforderlich ist.
Schwerpunkte im Immobilienrecht
Spanisches Immobilienkaufrecht
Das spanische Immobilienkaufrecht verfügt über viele Besonderheiten, die dem deutschen Recht fremd sind. So geht in Spanien bereits bei Beurkundung das Eigentum auf den Käufer über, da es weder Vormerkung noch Auflassung gibt. Dies führt dazu, dass der Kaufpreis schon beim Notartermin bezahlt werden muss, weshalb die Finanzierung bereits vorab zu klären ist.
Spanisches Baurecht
Hier ist nicht nur das übliche Bauvertragsrecht beim Bau eines Eigenheims in Spanien gemeint, sondern die weitaus kompliziertere Variante eines Erwerbs einer noch zu bauenden Wohnung vom Bauträger. Die Beratung bei der Gestaltung von Bauverträgen in Spanien ist ein Muss, da die Gesetze nicht immer ins Detail gehen und man deshalb auf eine sehr umfangreiche Rechtsprechung zurückgreifen muss.
Spanisches Mietrecht
Die restriktiven Gesetze bei der touristischen Vermietung in Spanien und insbesondere auf den Inseln aber auch in Großstädten, sind ein Thema das bereits beim Erwerb einer Immobilie in Spanien eine tragende Rolle spielt. Zudem sind befristete Mietverträge möglich, weshalb es oft verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Zudem ist natürlich die Besteuerung der Mieteinkünfte in Spanien und in Deutschland ein brisantes Thema, das nicht vernachlässigt werden darf.
Miteigentum in Spanien
Unvermeidlich ist bei einer Ferienwohnung der Umgang mit den anderen Miteigentümern. Oft kommt es vor, dass ein Nachbar den Blick zum Meer durch eine Trennwand auf dem Balkon versperrt, was verständlicherweise zu Missmut und Beschwerden führen kann. Aber auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Fassade, Dach, Lift oder Schwimmbad sind Themen, die kostenträchtige Folgen haben.
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Das sollten Sie wissen!
- Der spanische Immobilienkaufvertrag wird in der Regel in zwei Schritten abgeschlossen: Zuerst wird ein Vorvertrag abgeschlossen und ein Reservierungsbetrag von 10% anbezahlt. Anschließend, und sobald alle Finanzierungsmittel bereitstehen, wird der Kaufvertrag bei einem Notar beurkundet.
- Generell können spanische Kaufverträge auch bei einem deutschen Notar beurkundet werden, da das spanische Recht dies ausdrücklich erlaubt.
- Es besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis auch über eine deutsche Bank zu finanzieren und mittels einer Hypothek im spanischen Grundbuch abzusichern.
- Das spanische Baurecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen, weshalb sowohl die Architekten-, als auch die Bauverträge sorgfältig formuliert sein müssen, insbesondere in Bezug auf die Bauabnahme und das Verjährungsrisiko.
- Bei einem Eigentumserwerb nach Baufortschritt müssen die Anzahlungen durch eine Bankversicherung abgesichert werden
- Bei der touristischen Vermietung von Wohnungen ist äußerste Vorsicht geboten, da nicht nur behördliche Auflagen bestehen sondern auch die Eigentümergemeinschaft diese untersagen kann.
,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“
Ana Hidalgo, Rechtsanwältin
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